Regel­ungen zum Test­ablauf

Vor dem Eignungstest müssen wir mit Ihnen einige Vereinbarungen treffen.

Sie beziehen sich auf die Handhabung der Prüfungsdaten und die Sicherstellung ihrer Interpretierbarkeit. Das Wichtigste steht in der Erklärung auf dem Datenblatt, die Sie vor dem Test unterschreiben müssen.

Im Folgenden finden Sie noch einige Ergänzungen.

FAQ

Nützliche Häufig gestellte Fragen sowie Antworten für Bewerber

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Erklärung auf dem Datenblatt:

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber!

Diese Prüfung ist Teil der Eignungsfeststellung für die von Ihnen angestrebte Ausbildung oder Stelle. Durchgeführt wird dieser Prüfungsteil vom Institut für Eignungsprüfung bei der Stadt Köln (IfP) im Auftrag des örtlichen Studieninstituts oder der zuständigen Behörde oder Verwaltung. Die Prüfungsergebnisse werden ausschließlich den auftraggebenden Stellen mitgeteilt und nur zur Beurteilung Ihrer Eignung für die angestrebte Ausbildung bzw. Stelle verwendet. Die durch das IfP erhobenen Daten werden dort für den personenbezogenen Zugriff nicht länger als 16 Monate gespeichert und sind in den Institutsräumen einsehbar. Bei Testteilen, die Sie in der Periode des laufenden Einstellungsverfahrens, zumindest aber innerhalb der letzten 4 Monate schon einmal bearbeitet haben, werden die alten Ergebnisse verwendet, sofern sie nicht extrem schlechter als die heutigen Leistungen sind. Die Einstellungsperiode endet mit dem kommenden Juli, beziehungsweise, wenn angegeben, mit dem                    .
Zur Weitergabe Ihrer Daten aus dem Test brauchen wir nach den Datenschutzregelungen Ihre Einwilligung. Sie ist widerruflich, jedoch ist ohne diese Einwilligung die weitere Bearbeitung der Bewerbung nicht möglich.

 

Wir bitten daher um folgende Erklärung:

Ich habe obenstehende Erklärung zur Weitergabe und Speicherung der Daten zur Kenntnis genommen und bin mit der Verfahrensweise einverstanden. Gleiches gilt für die 'Regelungen zum Testablauf', die auf der Webseite www.ifp-hagen.de beschrieben sind. Außerdem erkläre ich, dass meine geistige Leistungsfähigkeit am heutigen Tage weder aus gesundheitlichen Gründen noch durch Medikamente oder andere vorübergehende Umstände beeinträchtigt ist."

Können Sie diese Erklärung nicht abgeben, so melden Sie sich bitte sofort, das heißt vor dem Test beim Testleiter oder bei der Testleiterin.

Unterschrift: XXXXXXXXXXXXXXXX

Weitere Informationen zum Testablauf

Wiederholte Testteilnahme:

Falls Sie zumindest Teile dieses Tests bereits absolviert haben, wird grundsätzlich auf den ersten, innerhalb der gleichen Einstellungsperiode bei unserem Institut bearbeiteten Testteil zurückgegriffen, der dann nach den aktuellen Vorgaben ausgewertet wird. Dies geschieht, um eine Benachteiligung von erstmaligen Teilnehmern auszuschließen. Eine Ausnahme ist der seltene Fall, in dem sich der Zweitwert gegenüber dem Erstwert extrem verbessert. Dann wird der jüngste Testwert abzüglich des statistisch durchschnittlichen Lerneffekts zugrunde gelegt, um Bewerbern, die den Ersttest eindeutig unter ihrer Form abgeschlossen haben, die Chance zu einem für ihre Fähigkeiten repräsentativen Testergebnis zu geben.

Notenübernahme:

Möchten Sie sich eine wiederholte Testbearbeitung ersparen, müssen Sie vor dem Testtag die Notenübernahme beantragt haben. Das Verfahren zur Notenübernahme finden Sie auf unserer Homepage unter "Notenübernahme" erläutert. Am Testtag selbst lässt sich die Notenübernahme nur noch im Testtermin beantragen.

Datenschutz:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber (Behörde, Studieninstitut) mit der Inanspruchnahme der Testleistungen des IfP die Verpflichtungen gegenüber den Bewerbern aus den Vereinbarungen der auf dem Datenblatt zugesicherten Datenschutzansprüche übernimmt.

Behinderte Bewerber:

Wenn Sie mit einer Behinderung leben müssen, halten wir modifizierte Testvarianten für Sie bereit, welche die verfahrenstechnischen Barrieren, die Ihnen die Äußerung Ihrer Fähigkeiten erschweren, weitgehend umgehen. Die Abstimmung mit uns über die erforderlichen Maßnahmen muss von Ihnen initiiert werden. Näheres finden Sie auf unserer Homepage unter "Bewerber mit Behinderung". Sollte diese Abstimmung bis zum Testtag nicht erfolgt sein, müssen Sie diese Abstimmung vor dem Test mit dem Testleiter oder der Testleiterin nachholen. Gegebenenfalls können Sie dann nicht an diesem Tag am Test teilnehmen. Haben Sie den Test jedoch ohne eine Initiative zur Abstimmung mit uns begonnen, kann eine Behinderung bei diesem und bei den durch uns durchgeführten Folgetests in der aktuellen Einstellungsperiode nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonstiges:

Wenn Sie normalerweise eine Brille beim Lesen benötigen, sollten Sie diese beim Test bereithalten, da einige Textteile aus technischen Gründen in kleinerer, blauer Schrift dargestellt sind. Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis mit. Elektronische Geräte (Handy, Taschenrechner, etc.) sind im Testraum in keiner Form erlaubt. Bei Verspätungen von mehr als 5 Minuten kann man am Test an diesem Tag nicht mehr teilnehmen. Die Testmaterialien und alle eventuell angefertigten Notizen müssen während des Tests an den Testleiter zurückgegeben werden.