Assessments

Zu dieser Verfahrensgruppe zählen Assessment Center für Gruppen und Einzelpersonen sowie die standardisierten, multimodalen Einzelinterviews des IfP. Die Gruppenverfahren richten sich an Schulabgänger oder jüngere Nachwuchskräfte und dauern grundsätzlich nicht länger als einen Tag. Die Einzelverfahren kommen in der Regel mit einem halben Tag aus und sind für erfahrene Bewerber und Führungskräfte konzipiert. Die Verfahren sind so zugeschnitten, dass eine Auswahlkommission pro Tag zwischen 4 und 8 Teilnehmer hinsichtlich der wichtigsten Verhaltensmerkmale begutachten kann.

Die häufigsten dabei untersuchten Verhaltensdispositionen sind das Geschäfts- und Rollenverständnis, die soziale und intellektuelle Kompetenz und die Motivationsverfassung der Bewerber. Die genaue Ausformung des Zielprofils ist jedoch immer der vorgelagerten Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. seiner Auswahlkommission vorbehalten.

Aus unseren umfangreichen Aufgaben- und Fragenbibliotheken aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung erstellen wir dann die speziellen Programme für die Bewerberprüfung und passen sie dem besonderen Bedarf und der Organisationskultur des Auftraggebers an. Nach diesen Aufgabenplänen gestaltet sich dann der Verfahrenstag, der üblicherweise von uns moderiert wird. Die anderen vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Einladung, Organisation) übernimmt üblicherweise der Auftraggeber selbst.

Die Auswahlkommission beobachtet die Bewerber während des Tages bei der Aufgabenerledigung und im Interview mit Hilfe unserer Beobachtungsunterlagen und wertet zum Tagesabschluss die gemachten Beobachtungen unter unserer Moderation aus. Die Auswertung erfolgt ganzheitlich und mündet üblicherweise in einem Konsens zum Tagesranking und zu der Grundsatzeinstufung. Voraussetzung dafür ist, dass die Auswahlkommission alle Verfahrensschritte in konstanter Zusammensetzung durchläuft.

Auf besonderen Wunsch können die Beobachtungen durch eine kontentanalytische Auswertung vorbereitet werden. Daraus kann ein Gutachten erzeugt werden. Dies ist dann angezeigt, wenn erhöhter Überzeugungsbedarf besteht.

Vor allem bei internen Bewerbern empfehlen wir grundsätzlich, nach Verfahrensabschluss im Interesse der Personalbetreuung eine detaillierte Rückmeldung über die einzelnen Aspekte des Kommissionsvotums und des Beobachtungsverlaufs zu geben.