AGG-Bewerber
Bewerber und Bewerberinnen mit Behinderung
Das Wichtigste in leichter Sprache:
Der Kontakt ist notwendig, damit der Test gerecht durchgeführt werden kann.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung bieten wir ein Verfahren zur Anpassung Ihrer Testbedingungen an.
Grundlage sind die gesetzlichen Reglungen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) und des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Von externen Psychologen wird geprüft, ob und wie Ihr Test oder die Testbedingungen an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können, damit Sie chancengleich an dem Auswahlverfahren teilnehmen können.
Der Kontakt zu den Psychologen unterliegt dem gesetzlichen Datenschutz.
Das bedeutet, dass an die personalführende Stelle nur weitergeben wird, wie der Test durchgeführt werden muss und was vom Testleiter zu beachten ist. Details zu Ihrer Behinderung werden niemals weiter gegeben.
Manchmal ist nur eine kleine Änderung der Testbedingungen notwendig, wie ein rollstuhlgerechter Zugang oder Pausen aus besonderen Gründen. In anderen Fällen werden angepasste Testunterlagen beispielsweise für Lesegeräte benötigt oder der Test in Kleingruppen durchgeführt.
Die Kontaktaufnahme für die Anamnese muss unverzüglich, spätestens eine Woche vor dem geplanten Testtermin stattfinden, da ansonsten das Anamnesegespräch nicht gewährleistet werden kann.
Um an diesem Anamneseverfahren teilzunehmen, müssen Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen, damit mit Ihnen ein Termin für eine Gespräch (meistens telefonisch) vereinbart werden kann.
Senden Sie Ihre E-Mail mit:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind
- Uhrzeiten zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr, zu denen Sie in den kommenden 6 Werktagen (inkl. Samstag) erreichbar sind
- Testtermin und Testort, soweit genannt
- Regelungen zum Testablauf
An folgende E-Mail Adresse:
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, von unserem Angebot zur Anpassung Ihrer Testverfahren keinen Gebrauch zu machen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir in diesem Fall keine Barrierebefreiung anbieten können. Wenn Sie dennoch auf dieses Angebot verzichten möchten, erklären Sie den Verzicht ausdrücklich schriftlich an die einladende Stelle und bringen die hier herunterzuladende Verzichtserklärung 1.1.2 zum Testtermin mit.
Wir unterscheiden zwischen Personen mit Hörbehinderungen und Personen ohne Hörvermögen. Beide Personengruppen testen wir in der Regel nicht in einer Großgruppe. Ggf. muss ein neuer Testtermin vereinbart werden.
1. Personen mit Hörbehinderungen
Träger von Hörgerät oder Chochlea-Implantaten testen wir in Kleingruppen, wenn auftretende Nebengeräusche zu Verständnisproblemen führen könnten. Auch legen wir dieser Gruppe das Hörspiel des Testes „Zuhören“ zusätzlich schriftlich vor, damit das Verständnis sichergestellt wird.
Die Erläuterungen des Testleiters zu einzelnen Testteilen sind in allen Testgruppen immer zum Mitlesen in den Testheften abgedruckt. Bei einem Test am Computer werden ohnehin alle Aufgabenerläuterungen schriftlich gegeben. Der Computertest beinhaltet jedoch unter Umständen Höraufgaben, die über Kopfhörer vorgelesen werden. Sofern hier mit Problemen zu rechnen ist, muss der Test in der Papiervariante in einer Kleingruppe durchgeführt werden. Sofern Sie diese Testanpassung beantragen möchten, laden Sie diesen Antragsvordruck 1.2.1. herunter und senden ihn zusammen mit dem geforderten Nachweis per E-Mail (anamnese@ifp-hagen.de) an uns.
Sollten jedoch darüberhinausgehende Einschränkungen im Spracherwerb oder anderen hier nicht aufgeführten Bereichen vorliegen, sollten Sie persönlichen Kontakt zum IFP aufnehmen.
2. Gehörlose Personen
Personen, die gehörlos oder nahezu ertaubt sind, bieten wir ebenso den Test in einer Kleingruppe an. In Abhängigkeit von dem Zielberuf und dem Verlauf des Spracherwerbes sind jedoch weitere Anpassungen festzulegen. Hierzu gehören u.a. der Einzeltest, schriftliche Instruktionen wahlweise in Schriftsprache oder leichter Sprache, ein Gebärdenvideo oder der Einsatz eines Gebärdendolmetschers. Um die passenden Anpassungen festzulegen, ist Ihre Kontaktaufnahme mit dem IFP notwendig.
Kontakt können Sie per E-Mail unter anamnese@ifp-hagen.de aufnehmen. Der Umgang mit Relay-Diensten ist uns vertraut.
Für Bewerber mit Seheinschränkungen bieten wir eine Reihe von Testanpassungen an. Für eine Standardanpassung bieten wir Ihnen ein vereinfachtes schriftliches Antragsverfahren. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an anamnese@ifp-hagen.de.
1. Großschriftversion in Schriftgröße 18 auf DIN A4 formatiert
Diese Testanpassung können Sie zusammen mit allen anderen Bewerbern in der Großgruppe bearbeiten. Die Antwortbögen sehen kein Kodieren der Kopfzeilen oder einzelner Antworten vor. Diese Testanpassung liegt für alle Bewerberinnen und Bewerber vor, die mit vergrößerter Schrift zurechtkommen und kann mit diesem Vordruck 1.3.1. beantragt werden.
Sollten Sie zusätzlich unter einer Sehfeldeinschränkung oder anderen Einschränkung leiden, welches die Scharfstellung des Sehbildes verzögert, dann ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, den Sie uns zusammen mit
dem Vordruck zusenden. Sollten Sie weitergehende Anpassungen, wie beispielsweise zusätzliche Pausen benötigen und Sie müssen Kontakt aufnehmen per E-Mail an anamnese@ifp-hagen.de
Im Computertest kann die Schrift auf dem Bildschirm ohne Antrag bis zur Schriftgröße 14 vergrößert werden. Sollte dies nicht ausreichen, ist die Kontaktaufnahme per E-Mail an anamnese@ifp-hagen.de notwendig. Sollten Sie weitergehende Anpassungen, wie beispielsweise zusätzliche Pausen benötigen, müssen Sie Kontakt aufnehmen per E-Mail an: anamnese@ifp-hagen.de
2. Test mit Lesegerät
Die Testung mit einem Lesegerät ist empfohlen, wenn der Umgang geübt ist und die Großschriftversion nicht mehr ausreicht. Diese Testvariante beinhaltet Testunterlagen in der Ausgangsgröße 14 pt und vereint Aufgaben und Antworten auf einem Blatt, so dass keine zusätzliche Schiebeleistung durch Übertragung der Antworten entsteht. Natürlich können Sie auch ihr eigenes Lesegerät mitbringen, sofern Sie dies wünschen.
3. Auditivtestung
Bewerber, die erblindet oder nahezu erblindet sind, können den Test rein auditv absolvieren. Das bedeutet, die Testaufgaben werden vorgelesen und die Antworten mündlich gegeben. Eine Zeitbegrenzung besteht in dieser Variante nicht, wohl aber fließt die Anzahl von Wiederholung durch den Testleiter in die Bewertung ein.
Eine Testung mit bewerbereigener Braillezeile ist ebenso möglich. Der Bewerber bearbeitet den Test mit einer Zeitverlängerung und diktiert die Antworten dem Testleiter.
Um festzulegen, welche Anpassung geeignet ist, ist die Kontaktaufnahme per E-Mail an anamnese@ifp-hagen.de erforderlich.
Wenn bei Ihnen …
eine andere als die bisher genannten Behinderungen vorliegt oder
zusätzlicher Anpassungsbedarf (beispielsweise zusätzliche Pausen) oder
eine Kombination aus mehreren Behinderungen oder Erkrankungen,
… dann ist die Kontaktaufnahme per E-Mail unter: anamnese@ifp-hagen.de notwendig, um Ihnen individuellen Anpassungsbedarf zur Barrierebefreiung Ihres Eignungstestes festzulegen.
Bewerber und Bewerberinnen, die mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung leben, sollen den Eignungstest unter Bedingungen bearbeiten, die ihre spezifischen Barrieren so weit wie möglich umgehen. Die für die Arbeit erforderlichen Kompetenzen müssen jedoch im gleichen Maße unter Beweis gestellt werden, wie dies im Test von Bewerbern und Bewerberinnen ohne Behinderungen verlangt wird. Die entspricht den Forderungen des Grundgesetztes (GG) und des „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG). Ob mit oder ohne Behinderung, einer Benach- oder Bevorteiligung wird entgegengewirkt.
Der IFP-Eignungstest soll die Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber testen und eine möglichst gute Prognose für den Ausbildungserfolg abgeben. Um Ihre Leistungsfähigkeit zu messen, ist es notwendig, dass behinderungsbedingte Barrieren aus dem Weg geräumt werden. Darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Keinen Anspruch haben Sie auf einen Verzicht von Leistung in der Leistungsdiagnose. Das wäre ein Bonus, der nicht vom Testinstitut vergeben werden kann.
Die Abwägung, ob ein Bonus, das bedeutet Verzicht auf bestimmte Leistungen, in Betracht kommt, kann nur der Arbeitgeber vornehmen.
Die häufigsten Anpassungen der IFP Testverfahren beziehen sich auf die Wahrnehmung der Aufgabenstellungen und die Äußerung der Antworten. Auch durch die Behinderung bedingte punktuelle Störungen der Denktätigkeit oder die physische Voraussetzungen ihrer Erbringung werden berücksichtigt. Wir prüfen nicht die körperliche Eignung für Arbeiten mit praktischem Charakter.
Die angebotenen Maßnahmen beinhalten
- angepasste Testverfahren (beispielsweise Tests für Blinde),
- Sicherung der erforderlichen physischen Gegebenheiten (beispielsweise ebenerdigen Zugang),
- Antworthilfen (beispielsweise Antwortdiktat) und
- eine besondere Organisation des Testablaufs (beispielsweise dichtere Pausenfolge oder Kleingruppentest).
Um aus den circa 80 bei uns vorliegenden Testanpassungen die im Einzelfall angebrachte Maßnahmenkombination festlegen zu können, muss unsere psychologische Fachkraft zunächst mit dem oder der Betroffenen ein anamnestisches Interview führen. In bestimmten Fällen ist ein vereinfachtes schriftliches Antragsverfahren vorgesehen.
Informationen zur Testorganisation und -durchführung werden an die beauftragende Behörde und den Testleiter weitergegeben. Die Details zur der telefonischen Anamnese und zur Behinderung werden streng vertraulich behandelt und keinesfalls weitergegeben.
Ohne die vorangegangene Anamnese oder ihren schriftlichen Antrag ist die durch das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) geforderte Berücksichtigung der Behindertenbelange im Eignungstest in der Regel nicht möglich. Damit mögliche Anpassungen des Testablaufes organisiert werden können, sollte die Kontaktaufnahme frühzeitig vor dem Testtermin (zwei Wochen vorher) erfolgen.
Info:
Mit der Teilnahme am Testtermin unter den vom IFP festgelegten Bedingungen akzeptieren Sie diese. Wenn Sie mit einer Testanpassung nicht einverstanden sind, können Sie bis zum Testtermin einen schriftlich begründeten Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch wird an das IFP per Email (anamnese@ifp-hagen.de) gesendet. Er muss ausreichend begründet sein und mit bisher nicht vorgelegten Bescheinigungen belegt sein.