Qualitätsstandard DIN-Norm 33430

in den Eignungs- und Potenzialbeurteilungen des Instituts für Personalentwicklung und Eignungsprüfung

1. Anforderungsbezug (Absätze 4.1., 7.1.)

Erfüllt durch:

Konstruktion der IFP-Prüfungsverfahren erfolgt auf Basis der Analyse von Berufsbildbeschreibungen, Expertenbefragung mit CI-Technik, Dienstpostenbewertungen, Forderung durch den Tarifvertrag zum VL 2-Lehrgang.

2. Qualifikation des Ermittlungspersonals (5., 6.)

Erfüllt durch:

Die Leitung erfolgt durch fachpsychologisch ausgebildete Kräfte, die operative Durchführung durch einschlägig geschultes Personal.

3. Verhältnismäßiger Aufgabenzuschnitt (4.6., 7.5)

Erfüllt durch:

Aufgabenprofile und Interviewfragen sind als Kompromiss von Informationsgewinnung, Bewerberbeanspruchung, Ökonomie und Transparenz für Bewerber angelegt.

4. Vermeidung sachwidriger Einschränkungen der Bewerberleistung (7.5)

Erfüllt durch:

Die Bewerber erhalten grundsätzlich eine Vorinformation. Die Verfahrensleiter achten systematisch auf ein durch Wertschätzung und Fairness geprägtes Testklima. Die Datenschutzrechte der Bewerber werden sorgfältig gewahrt.

5. Information an Bewerber (7.2, 7.5)

Erfüllt durch:

Jeder Bewerber erhält das Angebot der telefonischen Erläuterung der Verfahrensergebnisse.

6. Objektivität (4.2.2., 4.6)

Erfüllt durch:

Die Durchführung der Prüfungsverfahren und Tests erfolgt nach Standardinstruktion, die Auswertung erfolgt nach eindeutigen Zählregeln bzw. maschinell. Bewerberinterviews werden so weit wie möglich in Standardform durchgeführt.

7. Gültigkeit und Zuverlässigkeit (4.2.3,..4, 7.5)

Erfüllt durch:

Reliabilitäten und Validitäten aus regelmäßigen Begleituntersuchungen sind bekannt und werden in den Grenzen des ökonomisch Vertretbaren regelmäßig aktualisiert.

8. Bewertung nach empirischen Maßstäben (4.2.5)

Erfüllt durch:

Bei schriftlichen Verfahren wird ausschließlich nach vordefinierten, empirischen Normen bewertet, bei mündlichen zumeist nach vordefinierten Kriterienprofilen.

9. Wahrung der Nachvoll-ziehbarkeit in der Untersuchungssituation (4.4, 4.5)

Erfüllt durch:

In den Verfahren werden weitgehend standardisierte Erklärungen gegenüber den Bewerbern in angemessenem Umfang gegeben.

10. Dokumentation von Verfahren und Ergebnissen (4.2.1., 4.3, 4.5)

Erfüllt durch:

Verfahren und Interpretationsweise ist allgemein, der Entscheidungsgang mit -ergebnis und hinführenden Gesichtspunkten sind bzw. werden im Einzelfalle grundsätzlich dokumentiert.