IFP füh­rend in barriere­freien Test­verfahren für Men­schen mit Behin­derungen

Noch Jahre nach der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf einen barrierefreien Eignungstest bei den marktgängigen Tests von nahezu allen Verfahren ignoriert. Die Hogrefe Verfahren IST2000R, Wilde-Intelligenztest, BOMAT, AZUBI-BK, CFT sowie die bekannten Anbieter haben keine
behinderungsadäquaten Aufgabenmodifikationen und keine entsprechenden Normen.

Vielfach wird mit einem Bonussystem gearbeitet, welches den Bewerber mit Behinderung begünstigt, indem die Anforderungen abgesenkt werden.

Die Implizierung, dass Bewerber mit Behinderungen als nicht voll leistungsfähig betrachtet werden, stößt bei leistungsmotivierten Bewerbern auf Ablehnung.

Unser Messkonzept der Barrierebefreiung reduziert die behinderungsbedingte Barriere, während die Anforderungen gleich bleiben. Dies kann durch Anpassungen der eingesetzten
Testverfahren auf vielfältige Weise erreicht werden.
Die dadurch entstehenden Testvarianten werden aufgabenbezogen normiert und erlauben eine echte Vergleichbarkeit der Bewerber mit und ohne Behinderungen.

AGG Bewerber

Speziell angepasste Testverfahren

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Bewerber mit Behinderungen im öffentlichen Dienst

Bewerber mit Behinderungen im öffentlichen Dienst

Rund 1% der Bewerber im öffentlichen Dienst leben mit einer Behinderung.
Bewerber mit Einschränkungen im Sehen bilden dabei die größte Gruppe, wobei der Grad der Beeinträchtigung erheblich variiert. Eine weitere große Bewerbergruppe bilden Bewerber mit Einschränkung im Hören. Häufig tragen sie ein Hörgerät oder ein Implantat. Die dritte Gruppe fasst Bewerber mit unterschiedlichen Einschränkungen in der Motorik zusammen. Darüber hinaus finden sich eine ganze Reihe weiterer Behinderungsformen unter den Bewerbern, vom Autismus bis hin zur Konzentrationsschwäche.

IFP-Leitlinien für die psychologische Eignungsuntersuchung von Menschen mit Behinderungen in
Leistungstest und Interview

Das IFP-Anamneseverfahren für barrierefreie Testverfahren

Bewerber mit Behinderungen sprechen ca. 2 Wochen vor ihrem Eignungstest mit einer psychologischen Fachkraft des IFP. In diesem anamnestischen Interview werden die Vorerfahrungen im Umgang mit den Anforderungen in der jüngeren Biographie ermittelt, die denen in den Aufgaben des Einstellungstests äquivalent sind. So lassen sich Barrieren im Leistungsverhalten, zu deren Umgehung der Bewerber in seiner schulischen Vergangenheit differenzierte Techniken entwickelt und eingesetzt hat, gezielt erkennen und im anstehenden Test ausräumen.

Beispielsweise antwortet ein Bewerber am PC, weil er dies in der Schule ebenso handhabt. Dabei bleibt die anforderungsbezogene Vergleichbarkeit mit dem Regelbewerber grundsätzlich gewahrt. Im Quervergleich mit anderen Bewerbern und deren Behinderungen werden vom IFP die Testbedingungen festgelegt. Für die verschiedenen Behinderungsformen hält das IFP ein differenziertes Spektrum an Testformen und Testbedingungen mit über 80 Modifikationen vor.

Leit­linien

Das IFP hat Leitlinien für die Testung von Menschen mit Behinderungen entwickelt

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Spektren der angepassten Testformen

Von vergrößerten Unterlagen in Schriftgröße 18 auf DIN A4 über eine Lesegerätevariante bis hin zu einem auditiven Test für Bewerber mit Sehbehinderungen. Von der schriftlichen Vorlage von Hörtexten über schriftliche Instruktionen, wahlweise in leichter Sprache, bis hin zum Test mit Gebärdendolmetscher für Bewerber mit Hörbehinderungen. Mögliche Anpassungen bestehen im Bereich der Verfahren selbst, der Raumorganisation und den physischen Voraussetzungen, der Antworthilfen und der Testablauforganisation.

Der Datenschutz ist gewährleistet, da nur die notwendigen Informationen zur Testplanung und zur Testdurchführung neben dem obligatorischen Testplan und möglichem
Abstimmungsbedarf an die personalführende Stelle
weitergegeben werden.

Die Informationen zur Behinderung an sich unterliegen dem besonderen Schutz persönlicher Daten und werden keinesfalls weitergegeben.

Die Rückmeldungen aus den Verwaltungen sind positiv, da dieses Verfahren die Rechtssicherheit erhöht und den
Personalverantwortlichen die Bewertung der
Bewerberleistungen erleichtert.

Auch die Reaktion der betreffenden Bewerber ist deutlich
positiv. Sie beschreiben das Verfahren als echte Chance, zu zeigen, was in ihnen steckt und fühlen sich gut vorbereitet
auf den Einstellungstest.

Info

Die Studie zum Verfahren

Aktuell führt das IFP in Kooperation mit der Bergischen Universität
Wuppertal eine wissenschaftliche Studie zu den barrierebefreiten Testen durch. Diese Arbeit steht unter Leitung von Prof. Dr. H.O. Häcker und Prof. W. Echterhoff.

Rund 600 Bewerberinnen und
Bewerber haben sich in der vergangenen Testsaison zur Teilnahme bereiterklärt