FAQ-Personalfachleute
Häufig gestellte Fragen
Bei einem so umfangreichen Angebot für Personalfachleute, wie unseres, bleibt es natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein oder zwei Fragen beim Besucher unserer Internetseite offen bleiben.
Rechts finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen unserer Personalfachleute, welche Ihnen auch hoffentlich eine Hilfe sein werden.
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Antwort:
Die einladende Behörde weist aus Gründen der Rechtssicherheit auf die rechtsverbindlichen Regelungen (als Link auf Bewerber/rechtverbindliche Regelungen) zum Test auf unserer Homepage hin. Dazu gibt es folgende Formulierungsvorschläge:
„Informieren Sie sich in jedem Fall über die rechtsverbindlichen Regelungen des psychologischen IFP-Tests unter www.ifp-hagen.de. Dort finden Sie ebenso Informationen zu den Testinhalten sowie ggf. Hinweise zur Barrierebefreiung für BewerberInnen mit Behinderungen.“
oder
„Informieren Sie sich in jedem Fall über die rechtsverbindlichen Regelungen des psychologischen IFP-Tests unter www.ifp-hagen.de. Dort finden Sie ebenso Informationen zu den Testinhalten.“
„Sollte eine Behinderung bei Ihnen vorliegen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu dem den Test durchführenden Institut auf. Nur durch Ihre Kontaktaufnahme können wir Ihnen ein Testverfahren gewährleisten, welches Ihre Belange berücksichtigt. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.ifp-hagen.de“
Die Einladung der Bewerber sollte auf 15 Minuten vor Testbeginn terminiert sein. Verspätetes Erscheinen einzelner Bewerber kann höchstens bis 5 Minuten nach Testbeginn noch aufgefangen werden.
Antwort:
Die Testverantwortlichen können die IFP-Tests durch den Kooperationspartner des IFP, die Firma Personalprofil aus Köln, durchführen lassen oder dies in eigener Regie tun. Abhängig ist das in aller Regel von der Entfernung zum IFP und der Anzahl der durchgeführten Tests. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer für Sie optimalen Lösung.
Antwort:
Verantwortlich für die Durchführung der Eignungstests sind üblicherweise die Personal- oder Ausbildungsabteilungen unserer angeschlossenen Verwaltungen oder die Studieninstitute, die vielerorts diese Aufgabe für die Kommunen zentral wahrnehmen. Für die einzelne Kommune hat dies den Vorteil, auch geringe Bewerberzahlen oder Nachzügler kostengünstig in einer Großgruppe testen zu lassen.
Antwort:
Eine Körperschaft kann den Test kostengünstig nach einer initiellen Einweisung in eigener Regie durchführen. In diesem Fall werden die Testmaterialien per Post zum Auftraggeber geschickt, der den Test durch eigenes Personal durchführen lässt. Die Materialien sollten möglichst bis 10 Tage vor dem Termin bei unserem Kooperationspartner, der Firma Human Factor Services aus Schwelm, angefordert werden. Nach dem Test werden die ausgefüllten Antwortblätter und die übrigen Materialien zur Firma Human Factor Services zurückgesandt. Bei fehlerhaft oder instruktionswidrig ausgefüllten Antwortblättern wird eine Fehlergebühr pro Fehler berechnet, sofern der Fehleranteil größer als 2% ist.
Die testdurchführende Stelle verpflichtet sich, die Anweisungen genau zu befolgen, die vorgeschriebenen Materialien zu verwenden, alle ihm überlassenen Testmaterialien bis zum vereinbarten Zeitpunkt urschriftlich und ohne irgendwelche Kopien angefertigt zu haben, zurückzugeben. Die Partnerverwaltung übernimmt mit den Mitwirkungspflichten auch die entsprechende Schadensersatzverpflichtung bei einem eventuellen Bruch des Aufgabengeheimnisses.
Antwort:
Bei der Testdurchführung durch Institutspersonal übernimmt die Behörde die gesamte Rahmenorganisation des Testtermins. Dazu gehört unter anderem die Einladung der Bewerber und die Raumorganisation. Die Zeitdauer des Tests, die sowohl für die Bewerber als auch für die Raumdisposition interessant ist, ist aus den entsprechenden Angaben der Testpläne ersichtlich, wird aber in der Praxis oft unterschritten. Überschreitungen bei besonders problematischen Bewerbergruppen bleiben dennoch möglich. Die Testpläne werden mit der Auftragsbestätigung durch das IFP vorgelegt.
Neu ist der Einsatz einer Laufnummer. Diese soll die einwandfreie automatisierte Zuordnung von Bewerber/in zu Testergebnis sicherstellen. Es ist möglich, dass Sie diese Laufnummer im Einladungsschreiben mitteilen oder im Testtermin einen Bogen mit den entsprechenden Daten austeilen (Diese Serienbriefvorlage erhalten Sie auf Nachfrage bei unserem Kooperationspartner, der Firma Human Factor Services aus Schwelm). Erzeugen lässt sich die 6-stellige Laufnummer einfach in Ihrer Teilnehmerliste. Wir empfehlen, die Laufnummer mit der Jahreszahl zu starten. Bewerber sollten sich diese Laufnummer für eventuelle spätere Notenübernahmen notieren.
Antwort:
Die Ergebnisse können sowohl in Tabellenform wie auch als Einzelgutachten vorgelegt werden. Die Tabellenform können Sie wahlweise nach Ergebnis oder alphabetisch nach Namen sortiert bekommen. Die Ergebnisse übersenden wir Ihnen per Mail. Nach Abstimmung kann die Lieferung der Ergebnisse schnittstellenkompatibel erfolgen.
Antwort:
Insbesondere die Gruppe der Soldaten tritt als Testwiederholer häufiger auf, wenn sie sich bundesweit bewerben.
Bewerber und Bewerberinnen, die unseren IFP-Test innerhalb einer Saison bereits absolviert haben, können eine Notenübernahme beantragen. Welche Angaben notwendig sind, findet sich auf dieser Homepage unter Notenübernahme. Die formlose Notenübernahmebitte wird vom Bewerber an die einladende Stelle gesendet. Dort oder im Studieninstitut wird lediglich ein ausgefülltes IFP-Datenblatt um das Kreuz bei Notenübernahme ergänzt. Dadurch gelangt das Testergebnis dieses Bewerbers auf Ihre Ergebnisliste. Tipp: Die meisten BewerberInnen möchten eine kurze Bestätigung, dass die Notenübernahme eingegangen ist. Mit einer als Signatur gespeicherten pauschalen Antwort können Sie unnötigen Nachfragen vorbeugen!
BewerberInnen können auf eine erneute Teilnahme verzichten, müssen es aber nicht. Bewerber sollten wissen, dass sie bei einer Notenübernahme auf die – wenn auch sehr geringe – Chance auf Verbesserung verzichten.
Nimmt ein Bewerber einen Testteil wiederholt, gewährleistet die Testwiederholerprozedur, dass nicht etwa Lerneffekte aufgrund der Wiederholung zu einem besseren Ergebnis führen. Erhebliche Verbesserungen, die statistisch gesehen nicht durch Lerneffekte sondern durch ein Instruktionsfehlverständnis oder eine persönlich Misslage am ersten Testtag bedingt sind, verbessern unter Umständen die Note. Praktisch ist dies sehr selten der Fall.
Völlig unberührt bleiben hiervon Regelungen einzelner Studieninstitute, in deren Gebieten ein Bewerber nach den dortigen Regelungen nur einmal zu einem Test erscheinen darf und normalerweise vom Studieninstitut darauf hingewiesen wird.