Notenübernahme

Eine Notenübernahme ist bei den IFP-Onlinetests NICHT möglich !

Wiederholte Testteilnahme

Wenn Sie im laufenden Schuljahr Teile unseres Tests bereits absolviert haben, wird grundsätzlich auf den ersten, innerhalb der gleichen Einstellungsperiode bei unserem Institut bearbeiteten Testteil zurückgegriffen, der dann nach den aktuellen Vorgaben ausgewertet wird. Dies geschieht, um eine Benachteiligung von erstmaligen Teilnehmern auszuschließen.

Chance auf Verbesserung

Eine Ausnahme wird in den seltenen Fällen gemacht, die sich gegenüber dem Erstwert extrem verbessert haben. Dann wird der jüngste Testwert abzüglich des statistisch durchschnittlichen Lerneffekts zugrunde gelegt, um Bewerbern, die den Ersttest eindeutig unter ihrer Form abgeschlossen haben, die Chance zu einem für ihre Fähigkeiten repräsentativen Testergebnis zu geben. Statistisch gesehen ist die notwendige Verbesserung allein durch Übung nicht zu erreichen.

Notenübernahme, um sich eine wiederholte Testteilnahme zu ersparen

Wenn Sie bereits an einen IFP-Test der gleichen Berufssparte (Verwaltungsberufe, Gewerblich-praktische Berufe, IT Berufe) teilgenommen haben, können Sie das Testergebnis übernehmen lassen. Bei einem IFP-Test wird im Einladungsschreiben immer auf diese Website verwiesen.

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Antrag auf Notenübernahme
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Notenübernahme

Sofern Ihre Angaben korrekt sind, werden die Noten aufgrund Ihres Antrages übernommen. Eine individuelle Prüfung Ihrer Angaben kann nicht vorgenommen werden, achten Sie daher auf korrekte Angaben.

Hinweis:  Sollten Sie Ihre alte Laufnummer nicht angeben können, achten Sie bitte sorgfältig auf die identische
Schreibweise Ihres Namens (wie im Personalausweis), um die Zuordnung Ihrer Testergebnisse
sicher zu stellen.

Bitte beantragen Sie die Notenübernahme bei der einladenden Stelle des anstehenden Testtermines. Wichtig ist, dass Ihr Antrag auf Notenübernahme vor dem Testtag bei der Behörde eingeht, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden kann.

TIPP: Sofern Sie Ihren Antrag per Email stellen, lassen Sie sich eine "Gelesen-Bestätigung" anzeigen, da die meisten Behörden keine gesonderte Bestätigung Ihres Antrages versenden.