Bewer­ber und Bewer­berinnen mit Behin­derung

Das Wichtigste in leichter Sprache:

Wenn Sie behindert sind, sollten Sie vor dem Test Kontakt aufnehmen:
per E-Mail senden


Der Kontakt ist notwendig, damit der Test gerecht durchgeführt werden kann.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung bieten wir ein Verfahren zur Anpassung Ihrer Testbedingungen an.

Grundlage sind die gesetzlichen Reglungen des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) und des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Von externen Psychologen wird geprüft, ob und wie Ihr Test oder die Testbedingungen an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können, damit Sie chancengleich an dem Auswahlverfahren teilnehmen können.

Der Kontakt zu den Psychologen unterliegt dem gesetzlichen Datenschutz.

Das bedeutet, dass an die personalführende Stelle nur weitergeben wird, wie der Test durchgeführt werden muss und was vom Testleiter zu beachten ist. Details zu Ihrer Behinderung werden niemals weiter gegeben.

Manchmal ist nur eine kleine Änderung der Testbedingungen notwendig, wie ein rollstuhlgerechter Zugang oder Pausen aus besonderen Gründen. In anderen Fällen werden angepasste Testunterlagen beispielsweise für Lesegeräte benötigt oder der Test in Kleingruppen durchgeführt.

Die Kontaktaufnahme für die Anamnese muss unverzüglich, spätestens eine Woche vor dem geplanten Testtermin stattfinden, da ansonsten das Anamnesegespräch nicht gewährleistet werden kann.

Um an diesem Anamneseverfahren teilzunehmen, müssen Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen, damit mit Ihnen ein Termin für eine Gespräch (meistens telefonisch) vereinbart werden kann.

Senden Sie Ihre E-Mail mit:

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum
  • Telefonnummer unter der Sie erreichbar sind
  • Uhrzeiten zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr, zu denen Sie in den kommenden 6 Werktagen (inkl. Samstag) erreichbar sind
  • Testtermin und Testort, soweit genannt
  • Regelungen zum Testablauf

An folgende E-Mail Adresse:

 

anamnese@ifp-hagen.de

 

Sie möchten nicht am Anamneseverfahren teilnehmen
Bewerberinnen und Bewerber mit Höreinschränkungen
Bewerberinnen und Bewerber mit Seheinschränkung
Bewerberinnen und Bewerber mit Mehrfachbehinderungen und allen anderen Arten von Behinderungen
Unsere Philosophie zum Thema "Testanpassungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung"

Info:

Mit der Teilnahme am Testtermin unter den vom IFP festgelegten Bedingungen akzeptieren Sie diese. Wenn Sie mit einer Testanpassung nicht einverstanden sind, können Sie bis zum Testtermin einen schriftlich begründeten Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch wird an das IFP per Email (anamnese@ifp-hagen.de) gesendet. Er muss ausreichend begründet sein und mit bisher nicht vorgelegten Bescheinigungen belegt sein.

FAQ

Nützliche häufig gestellte Fragen sowie Antworten für Bewerber
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